Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Betriebe – Version 1.0, gültig ab 14. Oktober 2026

Parteien

Megaphone Software AG, UID CHE-168.400.471, Rue des Sablons 6, 3960 Sierre, Schweiz («tastee» oder die «Auftragsbearbeiterin»)

und

das Unternehmen, das ein tastee-Abonnement abschliesst, wie in seinem Konto identifiziert (der «Betrieb» oder der «Verantwortliche»),

zusammen die «Parteien».

1. Präambel und Abschluss

1.1 Die Parteien sind durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Betriebe (die «AGB») verbunden. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag («AVV») ist integrierender Bestandteil davon.

1.2 Im Rahmen der AGB bearbeitet tastee Personendaten im Auftrag des Betriebs. tastee handelt als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und gegebenenfalls von Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Betrieb ist Verantwortlicher und bleibt jederzeit für die Rechtmässigkeit der Bearbeitungen gemäss den anwendbaren Vorschriften verantwortlich.

1.3 Der AVV wird online, gleichzeitig mit den AGB, abgeschlossen, wenn der Betrieb diese bei seiner Anmeldung akzeptiert. Er muss nicht separat unterzeichnet werden.

1.4 Gross geschriebene Begriffe sind in Anhang 1 oder, mangels Definition dort, in den AGB definiert.

2. Gegenstand

2.1 Der AVV gilt für jede Bearbeitung von Personendaten, die tastee im Auftrag des Betriebs vornimmt, ab dem ersten Zugriff von tastee auf diese Daten.

2.2 Anhang 2 beschreibt die übertragenen Bearbeitungen: betroffene Personen, Datenkategorien, Art, Zwecke und Aufbewahrungsdauer.

2.3 Der AVV gilt nicht für Bearbeitungen, die tastee als Verantwortliche vornimmt, insbesondere die Verwaltung der Nutzerkonten der App, die Geschäftsbeziehung mit dem Betrieb und die Rechnungsstellung. Diese Bearbeitungen sind in der Datenschutzerklärung von tastee beschrieben.

3. Pflichten von tastee

3.1 Weisungen

3.1.1 tastee bearbeitet die Personendaten ausschliesslich nach den Weisungen des Betriebs, diesem AVV und dem Gesetz. Die Weisungen ergeben sich aus den AGB, dem AVV und den Einstellungen, die der Betrieb im Backend vornimmt; weitere Weisungen sind schriftlich zu erteilen.

3.1.2 Ist tastee der Ansicht, dass eine Weisung gegen das Gesetz verstösst, informiert sie den Betrieb unverzüglich. tastee ist nicht verpflichtet, die Rechtmässigkeit der vom Betrieb beschlossenen Bearbeitungen systematisch zu prüfen.

3.1.3 tastee wendet die Grundsätze des Datenschutzes durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen an. Die Erfüllung des AVV ist im Abonnementspreis inbegriffen.

3.2 Vertraulichkeit

3.2.1 tastee behandelt die Personendaten streng vertraulich und verwendet sie für keine eigenen Zwecke. Sie verkauft sie nicht und gibt sie keinen Dritten bekannt, vorbehältlich der Unterauftragsbearbeiter (Ziff. 4).

3.2.2 tastee beschränkt den Zugriff auf die Personendaten auf die Personen, die ihn benötigen, und stellt sicher, dass diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

3.2.3 Ist tastee gesetzlich verpflichtet, Personendaten einer Behörde bekannt zu geben, beschränkt sie die Bekanntgabe auf das absolut Notwendige und informiert den Betrieb, soweit gesetzlich zulässig, im Voraus.

3.3 Sicherheit

3.3.1 tastee trifft vor jeder Bearbeitung angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Personendaten zu gewährleisten.

3.3.2 Diese Massnahmen sind in Anhang 4 (TOM) beschrieben. tastee testet, bewertet und aktualisiert sie regelmässig. Sie kann sie an die technische Entwicklung anpassen, sofern das Sicherheitsniveau nicht gesenkt wird.

3.4 Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten

tastee führt ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten, die sie im Auftrag ihrer Kundinnen und Kunden vornimmt, mit mindestens den Angaben gemäss Anhang 5.

3.5 Verletzung der Datensicherheit

Bei einer Verletzung der Sicherheit der Personendaten, auch bei einem Unterauftragsbearbeiter, informiert tastee den Betrieb unverzüglich, sobald sie davon Kenntnis erhält, und geht gemäss Anhang 6 vor. Es obliegt dem Betrieb als Verantwortlichem, die Verletzung dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu melden und die betroffenen Personen zu informieren, wenn das Gesetz es verlangt.

3.6 Unterstützung

tastee unterstützt den Betrieb in angemessenem Umfang bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung und Beantwortung von Anfragen betroffener Personen.

3.7 Löschung und Herausgabe

3.7.1 Bei Beendigung der AGB, auf Verlangen des Betriebs oder wenn das Gesetz es verlangt, wird tastee spätestens innert 30 Tagen:

  • die Personendaten auf sichere Weise löschen, einschliesslich aller Kopien und Sicherungen sowie derjenigen bei ihren Unterauftragsbearbeitern, oder sie dem Betrieb auf dessen Verlangen in einem gängigen Format herausgeben;
  • dem Betrieb auf Verlangen eine schriftliche Löschbestätigung aushändigen.

3.7.2 Während der Dauer der AGB kann der Betrieb seine Daten über die im Backend vorgesehenen Funktionen exportieren.

3.7.3 Ist tastee gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten aufzubewahren, informiert sie den Betrieb darüber, gewährleistet deren Vertraulichkeit und Sicherheit und bearbeitet sie ausschliesslich zu diesem Zweck.

3.8 Kontakt

Die Ansprechperson von tastee für alle Fragen des Datenschutzes ist unter hi@tastee.app erreichbar.

4. Unterauftragsbearbeiter

4.1 Der Betrieb ermächtigt tastee allgemein, die in Anhang 3 aufgeführten Unterauftragsbearbeiter beizuziehen.

4.2 Der Betrieb erteilt tastee die allgemeine Genehmigung, weitere Unterauftragsbearbeiter beizuziehen oder bestehende zu ersetzen, sofern die Voraussetzungen gemäss Ziff. 4.3 erfüllt sind. tastee führt die jeweils aktuelle Liste auf der Seite Subunternehmer nach.

4.3 Für jeden Unterauftragsbearbeiter:

  • stellt tastee vorgängig sicher, dass er ausreichende Garantien und ein dem AVV gleichwertiges Datenschutzniveau bietet;
  • überbindet tastee ihm mit schriftlichem Vertrag die Pflichten aus dem AVV, insbesondere die Daten nur für die Zwecke des Dienstes zu bearbeiten und selbst nur unter gleichwertigen Garantien weitere Unterauftragsbearbeiter beizuziehen;
  • stellt tastee dem Betrieb auf Verlangen die zweckdienlichen Informationen zu diesen Verträgen zur Verfügung;
  • trifft tastee bei einer Bekanntgabe ins Ausland die Garantien gemäss Ziff. 5.

4.4 tastee bleibt gegenüber dem Betrieb für die Einhaltung der Pflichten verantwortlich, die sie ihren Unterauftragsbearbeitern überträgt.

5. Bekanntgabe ins Ausland

5.1 tastee bearbeitet die Personendaten hauptsächlich in der Schweiz.

5.2 Für bestimmte Funktionen der App (Push-Benachrichtigungen, SMS, E-Mails) zieht tastee Unterauftragsbearbeiter bei, die gezielt einzelne Daten in der Europäischen Union oder in den USA bearbeiten (Anhang 3).

5.3 Solche Bekanntgaben erfolgen nur in Staaten, die nach Feststellung des Bundesrates ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, oder unter geeigneten Garantien, insbesondere den vom EDÖB anerkannten Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission oder der Zertifizierung des Empfängers unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework.

6. Audit

6.1 tastee stellt dem Betrieb auf Verlangen die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung des AVV erforderlich sind, insbesondere die aktuelle Beschreibung ihrer TOM.

6.2 Genügen diese Informationen nicht, kann der Betrieb oder ein von ihm beauftragter, zur Vertraulichkeit verpflichteter unabhängiger Prüfer die Einhaltung des AVV bei tastee überprüfen. Der Betrieb:

  • kündigt das Audit mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich an;
  • beschränkt sich auf ein Audit pro Jahr, ausser bei einer Verletzung der Datensicherheit oder auf Verlangen einer Behörde;
  • führt es während der Bürozeiten durch, unter möglichst geringer Beeinträchtigung der Tätigkeit von tastee und ohne Zugriff auf Daten anderer Kundinnen und Kunden.

6.3 Die Kosten des Audits trägt der Betrieb, ausser das Audit deckt eine wesentliche Verletzung des AVV durch tastee auf.

7. Rechte betroffener Personen und Anfragen von Behörden

7.1 Der Betrieb beantwortet die Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung usw.) und der Datenschutzbehörden (die «Anfragen»).

7.2 tastee:

  • leitet jede Anfrage, die sie erhält, unverzüglich an den Betrieb weiter;
  • beantwortet eine Anfrage nicht selbst ohne Zustimmung des Betriebs, ausser bei gesetzlicher Pflicht;
  • arbeitet mit dem Betrieb zusammen und stellt ihm im Backend oder auf Verlangen die Mittel zur Verfügung, um Anfragen rasch und vollständig zu beantworten.

8. Pflichten des Betriebs

Der Betrieb:

  • gewährleistet die Rechtmässigkeit der Bearbeitungen, die er tastee überträgt, insbesondere die Information seiner Gäste und Mitarbeitenden und gegebenenfalls das Einholen ihrer Einwilligung;
  • übermittelt tastee nur die für den Dienst notwendigen Personendaten und erfasst darin keine besonders schützenswerten Daten (z. B. Gesundheitsdaten in Reservationsbemerkungen) über das hinaus, was der Dienst vorsieht;
  • schützt seine Zugänge zum Backend und informiert tastee unverzüglich über jede Unregelmässigkeit oder vermutete Verletzung.

9. Haftung

9.1 Jede Partei haftet für die Einhaltung ihrer Pflichten aus dem AVV und dem Gesetz. tastee haftet für die Bearbeitungen, die sie selbst oder durch ihre Unterauftragsbearbeiter vornimmt.

9.2 Die Haftung von tastee ist gemäss Ziff. 18 der AGB beschränkt, insbesondere durch den Ausschluss indirekter Schäden und die Beschränkung auf den vom Betrieb in den letzten 12 Monaten bezahlten Betrag. Vorbehalten bleiben die Fälle, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung zwingend untersagt.

10. Dauer und Kündigung

10.1 Der AVV gilt während der gesamten Dauer der AGB und endet automatisch mit diesen.

10.2 Die Pflichten von tastee gelten jedoch weiter, solange sie oder ein Unterauftragsbearbeiter Personendaten des Betriebs besitzt. Die Vertraulichkeitspflicht (Ziff. 3.2) gilt zeitlich unbeschränkt.

10.3 Bei einer schweren Verletzung des AVV durch tastee, die nicht innert 10 Tagen nach einer Abmahnung behoben wird, kann der Betrieb die AGB mit sofortiger Wirkung kündigen (Ziff. 7.6 der AGB).

11. Schlussbestimmungen

11.1 Rangfolge: Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) die Standardvertragsklauseln, sofern anwendbar; (2) der AVV; (3) die AGB.

11.2 Änderungen: tastee kann den AVV nach dem Änderungsverfahren der AGB (Ziff. 7.7 der AGB) anpassen, insbesondere um Rechtsänderungen Rechnung zu tragen. Eine Änderung darf das Datenschutzniveau nicht senken.

11.3 Form: Die Schriftform umfasst die elektronische Form, insbesondere E-Mail.

11.4 Teilnichtigkeit: Die Nichtigkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

11.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Der AVV untersteht demselben Recht und demselben Gerichtsstand wie die AGB.

Anhang 1 – Begriffe

  • Personendaten: alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, im Sinne der anwendbaren Vorschriften.
  • Besonders schützenswerte Personendaten: Personendaten im Sinne von Art. 5 Bst. c DSG, insbesondere Daten über die Gesundheit.
  • Gäste: die Kundinnen und Kunden des Betriebs, welche die App mit oder ohne Konto nutzen.
  • Betroffene Person: jede natürliche Person, deren Personendaten bearbeitet werden.
  • Anwendbare Vorschriften: das DSG, die Datenschutzverordnung (DSV) und, soweit anwendbar, die DSGVO.
  • Bearbeitung: jeder Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln, insbesondere das Beschaffen, Speichern, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben, Archivieren, Löschen oder Vernichten.
  • App, Backend, Module, Dienst: haben die Bedeutung gemäss den AGB.

Anhang 2 – Beschreibung der Bearbeitung

Betroffene Personen

  • Gäste des Betriebs (mit oder ohne tastee-Konto)
  • Mitarbeitende des Betriebs mit Zugang zum Backend

Datenkategorien

  • Identifikations- und Kontaktdaten: Vorname, Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Reservationsdaten (book): Datum, Uhrzeit, Anzahl Personen, Anwesenheit von Kindern, gewünschter Bereich, Bemerkungen
  • Bestelldaten (order, pick up): Inhalt der Bestellung, Tischnummer oder Abholcode, Status, Datum und Uhrzeit
  • Zahlungsdaten (pay): Betrag, Trinkgeld, Referenz und Status der Transaktion. Kartendaten werden ausschliesslich vom Zahlungsdienstleister verarbeitet; tastee hat keinen Zugriff darauf.
  • Nutzungs- und Zugriffsdaten: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, technische Metadaten, Zugriffsprotokolle des Backends

Besonders schützenswerte Personendaten

Keine, vorbehältlich Angaben, die ein Gast von sich aus macht, zum Beispiel eine in einer Reservationsbemerkung erwähnte Allergie. Diese Angaben werden ausschliesslich bearbeitet, damit der Betrieb sie berücksichtigen kann.

Art und Häufigkeit der Bearbeitung

Laufende Bearbeitung bei jeder Reservation, Bestellung oder Zahlung eines Gastes über die App sowie bei jeder Nutzung des Backends: Beschaffung, Speicherung, Hosting, Anzeige im Backend, Übermittlung an den Betrieb, Versand von Bestätigungen und Benachrichtigungen, Export und Löschung.

Zwecke

Dem Betrieb ermöglichen, Tischreservationen, Bestellungen am Tisch und zum Mitnehmen sowie Zahlungen zu empfangen und zu verwalten, mit seinen Gästen über deren Reservationen und Bestellungen zu kommunizieren und seine Statistiken einzusehen.

Aufbewahrungsdauer

  • Reservationen und Bestellungen: höchstens 24 Monate nach dem Besuch oder der Bestellung, oder kürzer auf Weisung des Betriebs; danach automatische Löschung oder Anonymisierung
  • Zugriffs- und Aktivitätsprotokolle: 12 Monate
  • Bei Beendigung der AGB: Löschung oder Herausgabe innert 30 Tagen (Ziff. 3.7)
  • Buchhaltungsbelege zu Zahlungen werden gemäss den gesetzlichen Pflichten 10 Jahre aufbewahrt.

Anhang 3 – Unterauftragsbearbeiter

Die jeweils aktuelle Liste ist auch auf unserer Seite Subunternehmer veröffentlicht.

DienstleisterZweckOrt der BearbeitungGarantienArt der Daten
AWS (Amazon Web Services EMEA SARL, Zweigniederlassung Zürich)Server-HostingSchweizDSG/DSGVO, ISO 27001, ISO 27018Kundendaten, Nutzungsdaten, technische Metadaten
Infomaniak Network SADomain- und Web-HostingSchweizDSG/DSGVOKundendaten (Konten, Domains), gehostete Inhalte, technische Metadaten
Hostpoint AGDomain- und Web-HostingSchweizDSG/DSGVOKundendaten (Konten, Domains), gehostete Inhalte, technische Metadaten
Adiutor GmbHBackend und AdministrationSchweizDSG/DSGVOAlle Daten
Dreamcodes GmbHEntwicklungSchweizDSG/DSGVOAlle Daten
Net27 AGSupportSchweizDSG/DSGVOAlle Daten
OneSignalPush-BenachrichtigungenUSA & EuropaDSGVO, SCC, EU-US DPF, Swiss-US DPFGeräte-IDs, Benachrichtigungs-Token, Nutzungsdaten
TwilioSMS-VersandIrlandDSGVO, SCC, EU-US DPF, Swiss-US DPFTelefonnummern, SMS-Inhalte, Versand-Metadaten
PostmarkE-Mail-VersandUSADSGVO, SCC, EU-US DPF, Swiss-US DPFE-Mail-Adressen, E-Mail-Inhalte, Versand-Metadaten
WorldlineZahlungsabwicklungSchweiz & EuropaDSG/DSGVO, PCI-DSSZahlungsdaten, Beträge, Transaktionsreferenzen

SCC: Standardvertragsklauseln · DPF: Data Privacy Framework.

Für die Entgegennahme von Zahlungen schliesst der Betrieb zudem einen eigenen Vertrag mit Worldline ab (Ziff. 9.1 der AGB). In diesem Rahmen handelt Worldline in eigener Verantwortung und nach eigenen Bedingungen.

Anhang 4 – Technische und organisatorische Massnahmen (TOM)

Die ausführliche Beschreibung finden Sie auf unserer Seite Technische und organisatorische Massnahmen.

Technische Massnahmen

  • Zugriffskontrolle: Zwei-Faktor-Authentifizierung für den Zugriff auf die Produktivsysteme; rollenbasierte Zugriffe nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung; Zugriff auf Server und Datenbanken nur für berechtigte Personen, mit starken Passwörtern und 2FA.
  • Verschlüsselung: Daten werden bei der Übertragung (TLS) und im Ruhezustand (AES-256) verschlüsselt.
  • Netzwerk- und Systemsicherheit: Firewall und Intrusion-Detection-System; Schutz vor DDoS-Angriffen; regelmässige Sicherheitsupdates.
  • Protokollierung und Überwachung: automatische Aufzeichnung der Zugriffe und relevanten Aktionen, regelmässig überprüft; automatische Erkennung verdächtiger Aktivitäten mit Warnmeldungen; sichere Aufbewahrung der Protokolle während 12 Monaten.
  • Datensicherung: regelmässige, getestete Sicherungen, sicher an mehreren geografisch getrennten Standorten gespeichert.
  • Schwachstellenmanagement: Sicherheitsprüfung neuer Funktionen und Änderungen vor der Inbetriebnahme.

Organisatorische Massnahmen

  • Interne, unternehmensweit geltende Weisung zum Datenschutz.
  • Regelmässige Schulung der Mitarbeitenden: Datenschutz, Passwortsicherheit, sicherer Umgang mit Informationen, Erkennen von Phishing.
  • Beschränkung der Zugriffe nach definierten und dokumentierten Rollen und Verantwortlichkeiten.
  • Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten mit Art, Zweck, Datenkategorien und Zugriffsrechten.
  • Unterauftragsbearbeiter, die durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag verpflichtet sind, dieselben Anforderungen einzuhalten wie tastee.

Anhang 5 – Inhalt des Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten

  • Identität und Kontaktdaten von tastee und des Betriebs;
  • Kategorien der im Auftrag des Betriebs vorgenommenen Bearbeitungen;
  • Kategorien der bearbeiteten Personendaten, wann und durch wen;
  • Empfänger, auch im Ausland, und die Garantien für die Bekanntgabe;
  • allgemeine Beschreibung der Sicherheitsmassnahmen (Anhang 4).

Anhang 6 – Verletzung der Datensicherheit

Bei einer Verletzung der Sicherheit der Personendaten:

  • informiert tastee den Betrieb, sobald sie davon Kenntnis erhält, und nennt ihm eine Ansprechperson;
  • leitet tastee unverzüglich eine Untersuchung ein, um die Ursachen und Umstände zu ermitteln;
  • trifft tastee alle notwendigen Massnahmen, um die Verletzung einzudämmen und ihre Folgen zu begrenzen;
  • übergibt tastee dem Betrieb so rasch wie möglich einen schriftlichen Bericht mit:
  • der Art der Verletzung, den Kategorien und der ungefähren Anzahl betroffener Personen und Daten, dem Zeitpunkt und der Dauer der Verletzung;
  • den möglichen Folgen;
  • den getroffenen oder geplanten Massnahmen zur Behebung;
  • sichert tastee die Beweise und dokumentiert alle getroffenen Massnahmen;
  • arbeitet tastee bei jeder Untersuchung des Betriebs oder einer Behörde vollumfänglich mit.